Der Energieausweis für Wohngebäude

Was ist der Gebäude-Energieausweis?

Der Gebäude-Energieausweis beurteilt, wie ein Gebäude energetisch zu bewerten ist.

Der Energieausweis für Gebäude beinhaltet:

Den Bedarfsausweis

Der Energieausweis für Gebäude beinhaltet eine Bewertung des jeweiligen Gebäudes, aufgeteilt wird er in die Gebäudehülle wie z.B. Wände, Dächer und/oder Keller sowie die Anlagentechnik im Gebäude. Mit den verschiedenen Bestandteilen wird der End- und der Primärbedarf als vergleichbare Kennzahl ermittelt.

Den Verbrauchsausweis

Unter bestimmten Bedingungen kann der Ausweis auf Basis des bekannten Verbrauchs der letzten drei Jahre erstellt werden.

Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?

Seit 2013 müssen Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen möchten, potentiellen Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen rechtsgültigen Energieausweis vorlegen oder gut sichtbar aushängen. Zusätzlich müssen bereits beim Inserieren der Immobilie wesentliche Daten aus dem Energieausweis angegeben werden. Gibt man diese Angaben nicht an droht ein Bußgeld von bis zu 14.000€.

Wird ein Kaufvertrage abgeschlossen, muss der Ausweis (oder dessen Kopie) an den neuen Eigentümer übergeben werden. Es ist also völlig ausreichend, je Gebäude nur ein Energieausweis ausstellen zu lassen und davon Kopien anzufertigen. Die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 §16 Abs. 2) verbindlich geregelt.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Sämtliche Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Wird das Gebäude nach der Ausstellung saniert, wäre es ratsam, einen neuen Ausweis erstellen zu lassen.